verbundene Wohngebäudeversicherung

Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung mit der ihr Gebäude gegen Schäden durch Feuer und – soweit vereinbart – gegen Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert ist.

Je nach Vertragsgestaltung ersetzen wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert, den Neuwert oder den Zeitwert des Gebäudes. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten (z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung) zählen zum Gebäude. Selbst das Zubehör, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht, ist versichert; hierzu zählen u.a. außen am Gebäude angebrachte Antennen und Markisen.

Bitte vergessen Sie nicht, im Versicherungsantrag Nebengebäude und Garagen anzugeben, damit diese vom Versicherungsschutz erfasst werden. Gleiches gilt für weitere Grundstückbestandteile wie Hundehütten, Einfriedungen, Müllboxen usw.

Grundsätzlich nicht versichert ist der Hausrat selbst, welcher sich im Gebäude befindet. Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen ist in der Wohngebäudeversicherung ebenfalls nicht enthalten, Versicherungsschutz hierfür kann aber gesondert vereinbart werden.